Phone-Verträge und SIM-Karten

Du hast mit dem Nachlass eines lieben Menschen zu tun und möchtest das alles so einfach und schmerzlos wir möglich abwickeln. Glücklicherweise bieten inzwischen die meisten Provider und Dienstleister faire Sonderkündigungsmöglichkeiten .

Aber ist Kündigen denn so einen gute Idee?

SMS Verifikation, PUSH Tan, und gespeicherte Zugänge sprechen dagegen.

Weiternutzen – SMS Verifikation

Nicht nur das Google Konto erfordert eine SMS Verifikation auch eine Banken nutzen das zum Online Banking.

Das ist einfach, wenn du einerseits Zugriff auf das Smartphone hast und außerdem auch die Freigabe-PIN kennst. Leider ist das nicht immer der Fall und Biometrische Verfahren erschweren den Zugriff auf das Smartphone (glücklicherweise) noch zusätzlich.

Du kannst nun den ganz offiziellen Weg gehen und beim Provider den Handyvertrag übernehmen und anschließend dir eine neue SIM Karte zukommen lassen. Kennst du den Zugang zum Provider kannst du Recht einfach die Zusendung einer neuen SIM Karte beantragen (Je nach Provider sollte man für seinen Nachlassverwalter auch die SIM-PIN hinterlegen) .

Jetzt hast du alles beisammen, um auch SMS Verifikationen durchzuführen. Und du kannst auch – ganz genauso, wie du ein neues Smartphone einrichtest – durch die Sicherung im Google Account (z.B. oder Samsung Konto oder…). Die Apps und evtl. sogar die gespeicherten Konten des Nachlass betreten.

Fazit

Das Smartphone mit seiner SIM/Telefonnummer ist zusammen mit dem Google Konto mächtiger als ein Personalausweis, um einen Menschen im Internet zu identifizieren.

Ist der Handyvertrag vorschnell gekündigt, ist es beinahe unmöglich wieder Zugriff darauf zu erlangen und damit auch auf alle Konten, Accounts und Services, die das Smartphone nutzen.

Der Gedanke ist zwar durchaus gruselig, aber mit der Telefonnummer und ein paar Zugangsdaten schlüpft man schnell in die Rolle eines Menschen.

Im digitalen Nachlass und beim elektronischen Erbe ist das aber ausgesprochen hilfreich.